Bei der passiven Bewegungstherapie übernimmt der Therapeut für den Patienten die Ausführung der Bewegung. Im Gegensatz dazu kommt es bei der aktiven Bewegungstherapie auf die Eigentätigkeit des Patienten an. Unter Aufsicht des Therapeuten soll die geminderte Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessert werden. Unabhängig von dieser Unterscheidung muss die Behandlung im Voraus individuell abgestimmt werden, wobei die passive sowie aktive Bewegungstherapie miteinander kombiniert werden können.
Notwendige Voraussetzung für eine Therapie ist der krankengymnastische Befund, der sich einerseits auf die Krankheit des Patienten bezieht und andererseits Auskunft über die Person erteilt .Andere Behandlungsmethoden aus dem Bereich der Physiotherapie wie z. b. Massage, Licht- und Elektrotherapie, Heißanwendungen u .a. können in erforderlichen Fällen unterstützend ergänzt werden.